- Wie lange habe ich Onlinezugriff?
Nach Bezahlung können Sie vier Monate über die Lehrvideos verfügen. Der Zugang für die private Facebook-Gruppe, sowie der Zugang bei Instagram bleibt lebenslang zugänglich. Hier kannst Du alle Deine Fragen stellen, auch nach der Ausbildung.
- Wie kann ich Fragen außerhalb der Webinare stellen?
Sende uns dazu Deine Frage auf unserem „Kontaktformular“ zu. Dieses findest Du oben auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt „Kontakt". In "brandheißen" Fragen kannst Du auch anrufen.
- Wie erlerne ich die Praxis in einem Fernstudium?
Wenn Du am "praktischen" Unterricht an Modellen teilnehmen möchtest, kannst Du Dir diesen individuell dazubuchen.
Die Kurse finden in Köln statt. Nächsten Termine sind im Oktober und November 2025, sowie im Januar, Februar, März, April und Oktober sowie November 2026. Gerne senden wir Dir weitere Infos per E-Mail zu. Sende uns einfach die Anfrage per Kontaktformular.
- Wenn ich die Praxistage in Köln absolviere, erhalte ich dann ein anderes Zertifikat?
Nach Abschluss der Online-Schule erhälst Du ein Zertifikat über ein Fernstudium. Solltest Du die Praxistage dazu buchen erhälst Du ein Zertifikat "Ärztlich geprüfte Fachfußpfleger*IN".
- Muss ich zunächst Modul A absolvieren, um dann mit Modul B fortzufahren?
Nein, beide Module sind unabhängig voneinander aufgebaut. Modul A bildet eine manuelle Hand- und Fußpflege im Bereich Wellness aus. Modul B bildet maschinelle Fußpflege aus. Das heißt in diesem Modul benötigen Sie einen Fräser und Fräseraufsätze um arbeiten zu können.
- Kann ich mich nach dem Kurs selbstständig machen oder im angestellten Verhältnis arbeiten?
Ja, beides ist möglich. Die Gewerbeanmeldung, Berufshaftpflicht und Behörden sind in den Modulen A und B erklärt und ausführliche Informationen finden Sie in unseren Schulungs-unterlagen.
- Muss ich zur Prüfung nach Köln kommen?
Nein. Wenn Sie die Onlineprüfung abgeschlossen haben, können Sie sich zum jeweiligen Kurs ein PDF Formular ausdrucken. Dieses beinhaltet den Inhalt des Kurses sowie die Bescheinigung an der theoretischen Prüfung. Dieses reicht aus, um ein Gewerbe anzumelden.